Wer einen Handyvertrag hat und ein Handy mit TV-Empfang besitzt, der muss dafür Rundfunkgebühren an seine Zentrale abführen. Das ist schon seit langem bekannt. Aber wie steht es um die GEZ-Gebühren in Bezug auf das Mobilfunkgerät? Mit Hilfe der Technologie UMTS ist es heute bereits möglich, mit dem Handy auf das Radio zurückzugreifen. Beim Zugriff auf die Rundfunkinhalte via UMTS ist unumstritten eine Gebühr fällig. Dies schließt allerdings nicht die Nutzer aus, die diese Funktionen auf dem Handy zwar haben, aber gar nicht nutzen. Der Rundfunk-Gebührenzentrale zufolge sind mobile Rundfunkempfangsgeräte, ob nun genutzt oder nicht, gebührenpflichtig. Deswegen werden sich Menschen, die sich ein solches modernes Gerät anschaffen wollen, warm anziehen müssen. Am besten ist man beraten, auf ein konventionelles Handy zurückzugreifen, wenn man den Rundfunk gar nicht nutzt. Somit ist man zwar nicht auf den allerneuesten Stand der Technik, dafür kommt man aber etwas günstiger davon und erspart sich Probleme.